Neues Jahr, neue Maßnahmen
Der Stadtumbau im Stadtkern Nassau geht weiter voran. Neben zahlreichen neuen und laufenden privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie dem Bau des Betreuten Wohnens der LIB
Die historisch gewachsene und kulturhistorisch bedeutende Stadt Nassau an der Lahn wird sich im Herzen der Stadt weiterentwickeln.
Mit dem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom Juli 2017 wurde die Stadt Nassau mit dem Gebiet „Stadtkern“ in das Städtebauförderprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” (vormals „Stadtumbau“) aufgenommen. Durch die Programmaufnahme wird die Entwicklung des Stadtkerns von Nassau über einen Zeitraum von ca. zehn Jahren durch Bundes- und Landesmittel finanziell gefördert.
Die wesentlichen Maßnahmen, die im Rahmen der Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen, werden im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) identifiziert und beschrieben. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter den entsprechenden „Reitern“ dieser Internetseite.
Als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur in Nassau wurde außerdem das Integrierte Energetische Quartierskonzept (IEQK) erstellt, welches hier zum Download für Sie bereitsteht.
Der Stadtumbau im Stadtkern Nassau geht weiter voran. Neben zahlreichen neuen und laufenden privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie dem Bau des Betreuten Wohnens der LIB
Das Städtebauförderprogramm in Nassau schreitet voran. In den letzten Monaten konnten einige Vorhaben in die Wege geleitet werden. Einige Maßnahmen befinden sich weiterhin in der
Der Straßenausbau geht voran! Folgend können Sie sich eine kleine Fotoserie der aktuell laufenden Maßnahmen “Hohe-Lay-Straße” (durchführende Firma: Abel & Weimar Straßen- und Tiefbau GmbH)
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
Herr Franz-Josef Minor
Tel.: 02603 | 793 328
Fax: 02603 | 793 375
E-Mail: f-j.minor@vgben.de
Frau Ann Janin Waltemathe
Tel.: 02603 | 793 337
E-Mail: a-j.waltemathe@vgben.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
Frau Christina Ecke
Tel.: 0611 | 3411 3225
E-Mail: christina.ecke@dsk-gmbh.de
Herr Jens Weber
Tel.: 0611 | 3411 3169
E-Mail: jens.weber@dsk-gmbh.de
Allgemeine Definitionen und Zielsetzungen:
„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ (Quelle: § 171a, Abs. 2 BauGB)
Stadtumbaumaßnahmen sollen zu folgenden Entwicklungen beitragen:
(Quelle: Vgl. §171a, Abs. 3 BauGB)
Eine Sanierungs- | Stadtumbaumaßnahme ist entsprechend vorzubereiten. Hierzu dienen die Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die für einen förmlich festgesetzten, räumlich abgegrenzten Untersuchungsraum unterschiedliche Themen vertieft betrachten, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen.
Zu diesen Themen gehören:
(Quelle: Vgl. § 141 BauGB)
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist ein in die Zukunft gerichtetes, integriertes, interdisziplinäres und informelles Planungsinstrument mit verwaltungsinterner Rechtsverbindlichkeit. Es beinhaltet die vertiefte Betrachtung der Vorbereitenden Untersuchungen und ergänzt diese durch folgende Inhalte:
Die Ergebnisse aus VU und ISEK werden in einem Dokument zusammengefasst. Dieses wird nach Fertigstellung von der Stadt Nassau beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gegeben werden. Die Fertigstellung des ISEK ist für Sommer 2018 vorgesehen.
Allgemeine Definitionen und Zielsetzungen:
„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ (Quelle: § 171a, Abs. 2 BauGB)
Stadtumbaumaßnahmen sollen zu folgenden Entwicklungen beitragen:
(Quelle: Vgl. §171a, Abs. 3 BauGB)
Öffentlicher Raum
Umbau von Straßen | Wegen | Plätzen
Straßen, Wege und Plätze sind Bestandteil des öffentlichen Raumes. Der Umbau dieser Erschließungsanlagen ist eine Ordnungsmaßnahme. Ordnungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, bauliche Missstände zu beheben sowie eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu erzielen. Ordnungsmaßnahmen umfassen u.a.:
Privater Raum (private Eigentümer)
Private Einzel-Sanierungsmaßnahmen
Der Erfolg einer Sanierung | Gesamtmaßnahme hängt entscheidend von der Mitwirkungsbereitschaft und dem Engagement der Privateigentümer im Fördergebiet ab. Die Stadt Nassau kann im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel private Sanierungsmaßnahmen bezuschussen. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf eine finanzielle Förderung besteht allerdings nicht. Hierüber entscheidet das zuständige Ratsgremium im Einzelfall. In jedem Fall ist eine Förderung an die Voraussetzungen gebunden, dass die Maßnahme nicht bereits vor abschließender Klärung der förderrechtlichen Fragen bzw. vor Abschluss einer Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarung begonnen wurde!
Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen
Für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen – i.d.R. Abbruchmaßnahmen – ist gemäß §147 BauGB grundsätzlich die Stadt zuständig. Sie kann die Durchführung aber per Vertrag auch ganz oder teilweise auf den Grundstückseigentümer übertragen. Dies gilt v.a. bei erforderlichen Abbruchmaßnahmen. Die Kosten von Abbruchmaßnahmen können im Rahmen der Sanierung gefördert werden.
Hierzu gehören Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen in vorhandenen Gebäuden, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig.
Behebung von Mängeln, die in Folge von Abnutzung, Alterung oder äußerem Einwirken an Gebäuden entstanden sind. Instandsetzungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen förderfähig.
Laufende bauliche Unterhaltung eines Gebäudes. Die Kosten dieser Arbeiten werden nur gefördert, wenn sie durch Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten hervorgerufen werden.
Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird durch den Sanierungsberater im Einzelnen geprüft.
Erhöhte steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeit
In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, die berücksichtigungsfähigen, sanierungsbedingten Ausgaben über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Hierzu ist eine Bescheinigung gemäß § 7h EStG von der Stadt Nassau nach Abschluss der privaten Sanierungsmaßnahme notwendig. Bei Interesse ist die Bescheinigung gemäß §7h EStG bereits bei der Beantragung eines Modernisierungszuschusses mit zu beantragen.