Verlassene Ladenlokale und leerstehende Schaufenster sind ein zunehmendes Problem, mit dem sich Ortskerne/Innenstadtgebiete auseinandersetzen müssen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten dem Leerstand entgegenzuwirken. Die Modernisierung privater Gebäude zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfelds stellt ein wesentliches Instrument hierfür dar.
Ziel ist die Instandsetzung von Gebäuden und Außenanlagen zur gestalterischen Aufwertung des öffentlich wahrnehmbaren Raums. Immobilienbesitzer im Stadtkern können dabei finanziell mit Fördermitteln unterstützt werden.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Rück- und Neubauten sowie gravierende bauliche Änderungen.
VORHER – NACHHER: Ein ehemaliges Ladengeschäft im Obertal wurde in eine ebenerdige Wohnfläche konvertiert.
Das Traditionsgeschäft für Schuhwaren in der Straße „Im Obertal“ wurde Mitte der 1950er Jahre eröffnet. Nach beinahe 70 Jahren erfolgte zum Jahr 2018 die Geschäftsaufgabe. Der Eigentümer entschloss sich, das Ladenlokal in eine altersgerechte Wohnfläche umzubauen. Nach einer privaten Modernisierungsberatung, in dem der Antragsteller die geplanten Maßnahmen vorstellte, konnte anschließend eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Nassau abgeschlossen werden. Die Arbeiten, die 2021 fertig gestellt wurden, führte er größtenteils in Eigenregie durch. Heute erstrahlt das umgebaute Ladenlokal als freundliches, frisch saniertes Wohnhaus im Obertal.
VORHER – NACHHER: In ein Wohngebäude in der Feldstraße wurden Gauben eingebaut, um die Belichtung des Dachgeschosses zu verbessern.
VORHER – NACHHER: In der Bachgasse wurden Badräume renoviert und ertüchtigt. Eine Badewanne wurde durch eine Duschkabine ersetzt. Die vorhandenen Heizungsanlagen wurden durch eine neue Anlage mit Brennwerttechnik ersetzt. Die Warmwasserversorgung wurde durch zwei Durchlauferhitzer ergänzt.
Im Rahmen der Städtebauförderung sollen wesentliche städtebauliche und gestalterische Missstände und Mängel im Nassauer Stadkern beseitigt werden. Modernisierungmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebiets “Stadtkern” Nassau können infolgedessen förderfähig sein.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder im Rahmen einer steuerlichen Abschreibung (§7h EStG).
Wir haben Ihnen in einem Merkblatt zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für eine Antragstellung benötigen.
Merkblatt für Bauherren und Architekten
Bitte beachten Sie folgende Unterlagen bei einer Antragsstellung.
Richtlinie der Stadt Nassau zur Gewährung eines Kostenerstattungsbeitrages
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Erklärung zur privaten Modernisierungsmaßnahme
Für eine erste Anfrage können Sie das untenstehende Kontaktformular nutzen.
Bei aufkommenden Fragen im Rahmen der Antragstellung wenden SIe sich bitte an
Frau Ann Janin Waltemathe
Tel.: 06203 | 793 337
E-Mail: a-j.waltemathe@vgben.de
Verbandsgemeindeverwaltung Nassau
Bleichstr. 1
56130 Bad Ems
Franz-Josef Minor
Tel.: 02603 | 793 328
Fax: 02603 | 793 375
E-Mail: f-j.minor@vgben.de
Ann Janin Waltemathe
Tel.: 02603 | 793 337
E-Mail: a-j.waltemathe@vgben.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
Sebastian Nawroth
Tel.: 0611 | 3411 3139
E-Mail: sebastian.nawroth@dsk-gmbh.de
Theresa Helfenritter
Tel.: 0611 | 3411 3137
E-Mail: theresa.helfenritter@dsk-gmbh.de