Stadtumbau

Allgemeine Definitionen und Zielsetzungen:

„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ (Quelle: § 171a, Abs. 2 BauGB)

 

Stadtumbaumaßnahmen sollen zu folgenden Entwicklungen beitragen:

  • Anpassung der Siedlungsstruktur an die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie die Anforderungen an den Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Verbesserung der Wohn-, Arbeitsverhältnisse sowie der Umwelt,
  • Stärkung von innerstädtischen Bereichen,
  • Umnutzung nicht mehr bedarfsgerechter baulicher Anlagen,
  • Rückbau von baulichen Anlagen, die kein Umnutzungspotenzial aufweisen,
  • Nutzung bzw. Zwischennutzung von brachliegenden oder freigelegten Flächen,
  • Nachhaltige Erhaltung innerstädtischer Altbaubestände.

(Quelle: Vgl. §171a, Abs. 3 BauGB)

 

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