Fördermöglichkeiten

 

Öffentlicher Raum

Umbau von Straßen | Wegen | Plätzen

Straßen, Wege und Plätze sind Bestandteil des öffentlichen Raumes. Der Umbau dieser Erschließungsanlagen ist eine Ordnungsmaßnahme. Ordnungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, bauliche Missstände zu beheben sowie eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu erzielen. Ordnungsmaßnahmen umfassen u.a.:

  • Maßnahmen der Verkehrsberuhigung und –lenkung
  • die Anlage von Parkplätzen für Besucher und Anwohner
  • den altstadtgerechten Ausbau öffentlicher Flächen in Kombination mit Natur- und Betonsteinpflaster
  • den Ersatz von Freilandkabeln durch Erdkabel der Straßenbeleuchtung

 

Privater Raum (private Eigentümer)

Private Einzel-Sanierungsmaßnahmen

Der Erfolg einer Sanierung | Gesamtmaßnahme hängt entscheidend von der Mitwirkungsbereitschaft und dem Engagement der Privateigentümer im Fördergebiet ab. Die Stadt Nassau kann im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel private Sanierungsmaßnahmen bezuschussen. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf eine finanzielle Förderung besteht allerdings nicht. Hierüber entscheidet das zuständige Ratsgremium im Einzelfall. In jedem Fall ist eine Förderung an die Voraussetzungen gebunden, dass die Maßnahme nicht bereits vor abschließender Klärung der förderrechtlichen Fragen bzw. vor Abschluss einer Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarung begonnen wurde!

 

Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wird unterschieden zwischen

  • Ordnungsmaßnahmen

Für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen – i.d.R. Abbruchmaßnahmen – ist gemäß §147 BauGB grundsätzlich die Stadt zuständig. Sie kann die Durchführung aber per Vertrag auch ganz oder teilweise auf den Grundstückseigentümer übertragen. Dies gilt v.a. bei erforderlichen Abbruchmaßnahmen. Die Kosten von Abbruchmaßnahmen können im Rahmen der Sanierung gefördert werden.

  • Baumaßnahmen

Hierzu gehören Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

  • Modernisierungsmaßnahmen

Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen in vorhandenen Gebäuden, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig.

  • Instandsetzungsmaßnahmen

Behebung von Mängeln, die in Folge von Abnutzung, Alterung oder äußerem Einwirken an Gebäuden entstanden sind. Instandsetzungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen förderfähig.

  • Instandhaltungsarbeiten

Laufende bauliche Unterhaltung eines Gebäudes. Die Kosten dieser Arbeiten werden nur gefördert, wenn sie durch Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten hervorgerufen werden.

 

Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird durch den Sanierungsberater im Einzelnen geprüft.

 

 

Erhöhte steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeit

In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, die berücksichtigungsfähigen, sanierungsbedingten Ausgaben über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Hierzu ist eine Bescheinigung gemäß § 7h EStG von der Stadt Nassau nach Abschluss der privaten Sanierungsmaßnahme notwendig. Bei Interesse ist die Bescheinigung gemäß §7h EStG bereits bei der Beantragung eines Modernisierungszuschusses mit zu beantragen.

 

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